Corona Update!

Die 2G-Regelung wird flächendeckend zum 23.11.2021 ausgeweitet und Ausnahmen weitgehend gestrichen. 2G gilt daher künftig auch für:
außerschulische Bildung (Musikschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen etc.)

Wir dürfen euch also in der Anmeldung/Beratung, praktische und theoretische Ausbildung nur mit FFP2 Maske und geimpft oder genesene Nachweis zulassen. Diesen Nachweis und euren Personalausweis solltet ihr bitte auf Aufforderung zeigen. Wir halten uns somit an die Regelungen der 15. BaylSMV und bitten euch uns dies nachzusehen.

Bitte meldet euch bei uns für eine ONLINE-oder TELEFONISCHE Beratung bei Bedarf.

Für die theoretische und praktische Prüfung gilt die 3G+ Regelung. Bedeutet das ihr mit einem negativen PCR-Test Nachweis teilnehmen könnt. Quelle TÜV-Süd