Details:
- Mindestalter: 16 Jahre.
Gültig für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h (und Anhänger).
Praktische Grundausbildung und Sonderfahrten:
- Keine Fahrstunden notwendig
Theoretischer Grundstoff und Zusatzstoff:
- 12 Grundstoffstunden
- 2 Zusatzstoffstunden