Zweirad

Für welchen Zweiradführerschein interessierst du dich?

Mofaführerschein

Details:

  • direkter Erwerb
  • ab 15 Jahre

Kleinkrafträder bis 25 km/h.
Ausnahme Mindestalter: Fährt ein Kind unter sieben Jahren mit, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

Praktische Grundausbildung und Sonderfahrten:

  • 90 Minuten praktische Ausbildung: Stadtfahrt in Begleitung des Fahrlehrers

Theoretischer Grundstoff und Zusatzstoff:

  • 6x 90 Minuten Teilnahme am theoretischen Unterricht

Moped-/Rollerführerschein – AM

Details:

  • direkter Erwerb
  • ab 15 Jahre

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76:
Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Praktische Grundausbildung und Sonderfahrten:

  • Grundausbildung je nach Fahrfertigkeiten und -fähigkeiten des Schülers
  • Keine Sonderfahrten notwendig

Theoretischer Grundstoff und Zusatzstoff:

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 2 Stunden Zusatzstoff der Klasse A

Mopedführerschein – A1

Details:

  • Beinhaltet AM
  • direkter Erwerb
  • ab 16 Jahre

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung, einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Keine Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Praktische Grundausbildung und Sonderfahrten:

  • Grundausbildung je nach Fahrfertigkeiten und -fähigkeiten des Schülers
  • 5 Stunden Überlandfahrt
  • 4 Stunden Autobahnfahrt
  • 3 Stunden Nacht- bzw. Dämmerungsfahrt

Theoretischer Grundstoff und Zusatzstoff:

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 4 Stunden Zusatzstoff der Klasse A

Motorradführerschein – A2

Details

  • Beinhaltet A1, AM
  • direkter Erwerb
  • ab 18 Jahre

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) – Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Praktische Grundausbildung und Sonderfahrten:

  • Grundausbildung je nach Fahrfertigkeiten und -fähigkeiten des Schülers
  • 5 Stunden Überlandfahrt
  • 4 Stunden Autobahnfahrt
  • 3 Stunden Nacht- bzw. Dämmerungsfahrt

Theoretischer Grundstoff und Zusatzstoff:

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 4 Stunden Zusatzstoff der Klasse A

Motorradführerschein – A

Details:

  • Beinhaltet A1,A2
  • direkter Erwerb
  • ab 20 Jahre – für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2
    (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
  • ab 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • ab 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
  • Keine Befristung der Besitzdauer

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Praktische Grundausbildung und Sonderfahrten:

  • Grundausbildung je nach Fahrfertigkeiten und -fähigkeiten des Schülers
  • 5 Stunden Überlandfahrt
  • 4 Stunden Autobahnfahrt
  • 3 Stunden Nacht- bzw. Dämmerungsfahrt

Theoretischer Grundstoff und Zusatzstoff:

  • 12 Stunden Grundstoff
  • 4 Stunden Zusatzstoff

B 196

Details:

  • Schlüsselzahl/ bzw. Erweiterung zu Klasse B / Mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • Keine Befristung der Besitzdauer / Passbild für den Antrag beim Amt
  • Mindestalter 25

Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung, einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Praktische Grundausbildung und Sonderfahrten:

  • Grundausbildung je nach Fahrfertigkeiten und -fähigkeiten des Schülers
  • 5x 90min Fahren im realen Verkehr und auf dem Übungsplatz

Theoretischer Grundstoff und Zusatzstoff:

  • 4x 90min klassenspezifischer Theorieunterricht für Motorrad keine Prüfung erforderlich