Die 2G-Regelung 3G- Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und Ausnahmen weitgehend gestrichen. 2G 3G Regelung gilt daher künftig auch für:
• außerschulische Bildung (Musikschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen etc.)
Wir dürfen euch daher in der Beratung/Anmeldung, sowie in der theoretischen und praktischen Ausbildung nur mit einem genesenem, geimpften Zertifikat oder einem negativem PCR-Test (max48std), Antigen-Schnelltest (max. 24 Std) teilnehmen lassen. Wir bitten euch daher nach Aufforderung dieses Zertifikat und euren Personalausweis vorzuzeigen. Wir halten uns an die geltenden Hygienemaßnahmen und folgen den Regelungen der 15.BaylfSMV und bitten dies zu berücksichtigen.
Für eine ONLINE oder TELEFONISCHE Beratung/Anmeldung kommt gerne auf uns zu.
In der theoretischen und praktischen Prüfung gilt 3G. Quelle TÜV-Süd